Gesellschaft für Bibliodrama

Leitbild der Gesellschaft für Bibliodrama e. V.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung 2004 in Bielefeld

Wer wir sind:

Die GfB ist eine Vereinigung qualifizierter Bibliodramaleitender

  • mit unterschiedlichen Lernwegen und Bibliodramaerfahrungen
  • mit einer abgeschlossenen Bibliodramalangzeitfortbildung
  • in ökumenischer Vielfalt

Uns kennzeichnet:

  • dass der biblische Text alle bibliodramatischen Suchbewegungen leitet
  • ein text-und prozessorientierter Ansatz
  • den ganzen Menschen mit Leib, Seele und Geist mit unserer Arbeit zu bewegen
  • die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Kontextes in unserer bibliodramatischen Arbeit
  • die Vernetzung innerhalb der deutschsprachigen Bibliodramabewegung
  • und die Vernetzung mit (außer)europäischen Institutionen und Gruppen im Spielraum Bibliodrama –z.B. Europäisches Bibliodrama-Netzwerk (EBN)

Unsere bibliodramatische Arbeit gründet sich:

  • auf den biblischen Text. Er korrigiert, irritiert und transzendiert unsere Arbeit
  • auf das kreative Potential der Gruppe und auf ihre unterschiedlichen Lebens-und Glaubenserfahrungen
  • auf eine grundsätzliche und andauernde Reflexion der eigenen Arbeit
  • auf gemeinsame Ethikrichtlinien (Charta des Europäischen Netzwerks Bibliodrama)

Wir bieten unseren Mitgliedern:

  • eine Plattform für Kooperation und kollegialen Austausch
  • Information u.a. durch die Zeitschrift „TEXT RAUM“ und die Homepage
  • Austausch und Weiterbildung z.B. durch Kongresse und Studientage
  • Rückhalt und Vergewisserung
  • Möglichkeit zur Veröffentlichung von Beiträgen und eigenen Angeboten z.B. Internet, TEXT RAUM und BIBLIODRAMA-KONTEXTE

Wir bieten das GfB-Logo:

  • als Gütesiegel für eine qualifizierte Ausbildung und als Orientierungshilfe für die Interessierten, Teilnehmenden und Veranstalter.

Wir machen Mut:

  • Bibliodrama als eine Form spirituellen Lebens und Lernens innerhalb und außerhalb kirchlichen Lebens zu erfahren
  • methodisch neue Wege zu gehen und Grenzüberschreitungen zu wagen und sich unbekanntes –teilweise auch fremdes –Terrain bibliodramatisch zu erschließen.

Wir wollen:

  • Bibliodrama bekannt machen in Gemeinde und Kirche, Bildung und Öffentlichkeit
  • die Bibliodramapraxis förderndurch besondere Projekte (z.B. Kirchentag), sowie Beratung von Einrichtungen und Einzelpersonen anbieten
  • durch eine weite und anspruchsvolle fachliche Diskussion und mutige Experimente zur Weiterentwicklung der Praxis und Theorie beitragen
  • ein Forum sein für alle, die sich für das Bibliodrama interessieren und engagieren ,den interreligiösen und interkulturellen Dialog üben
  • die vorhanden Ausbildungsrichtlinien weiter entwickeln. Dabei sollen die gesellschaftlichen Herausforderungen, die Qualität der Ausbildung und die Beziehungen zwischen den einzelnen Ausbildungsgängen berücksichtigt werden.

Satung des Vereins "Gesellschaft für Bibliodrama"

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für Bibliodrama e. V.".

Er hat seinen Sitz in Bielefeld.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§ 2 Vereinszweck

1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Par. 51 ff. A.O.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung einer vielfältig kreativen Bibelauslegung durch Gruppen zur persönlichen und gemeinschaftlichen Glaubensentwicklung im Raum christlicher Kirchen.

3. Der Verein veranstaltet und unterstützt Tagungen und Kurse. Er vermittelt Beratung und unterstützt Veröffentlichungen, die dem Vereinszweck dienen.

4. Der Verein sucht die Verbindung zu Einrichtungen und Verbänden, die verwandte Ziele verfolgen, wie z.B. "Verband der Kommunikationsberater und Supervisoren (VKS) Remscheid" und "Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V."

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkte Person werden, die den Vereinszweck fördert und zur aktiven Mitarbeit bereit ist.

2. Ein Aufnahmegesuch wird in schriftlicher Form an den Vorstand gerichtet.

3. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilliges Ausscheiden, durch Streichung aus der Mitgliederliste , durch Ausschluß oder durch Tod.

4. Wer trotz zweifacher schriftlicher Mahnung mit dem Jahresbeitrag in Verzug bleibt, kann aus der Mitgliederliste gestrichen werden.

5. Wer den Vereinszweck trotz Aufforderung nicht mehr fördert, kann ausgeschlossen werden.

 

§ 4 Beitrag

Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag.

 

§ 5 Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. Die Mitgliederversammlung

2. Der Vorstand

 

§ 6 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen.

2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

2.1 Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Entlastung des Vorstands

2.2 Genehmigung des Haushaltsvorschlags

2.3 Festsetzung des Jahresbeitrags

2.4 Wahl des Vorstands

2.5 Beschlußfassung über Satzungsänderungen mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden

2.6 Beschlußfassung über Auflösung des Vereins durch schriftliche Urabstimmung mit 3/4 Mehrheit.

2.7 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

 

§ 7 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus der oder dem ersten Vorsitzenden, der oder dem zweiten Vorsitzenden, der Kassenwartin oder dem Kassenwart und bis zu drei weiteren Mitgliedern.

Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

2. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt

3. Der Vorstand übernimmt folgende Aufgaben:

3.1 Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung mit der vollständigen Tagesordnung, die schriftlich drei Wochen vor dem Sitzungstermin an die Mitglieder zu versenden ist.

3.2 Beschlußfassung über außerordentliche Mitgliederversammlungen

3.3 Erstellung des Jahresberichts

3.4 Vorlage des Haushaltsplans

3.5 Übermittlung von satzungsändernden Beschlüssen an das Finanzamt

3.6 Beschlüsse über Aufnahme von Mitgliedern und über Streichung und Ausschluß von Mitgliedern.

3.7 Verantwortung für die Geschäftsführung, Protokolle und die ordnungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens

3.8 Aufsicht und Personalverantwortung für Angestellte und Hilfskräfte des Vereins.

 

§ 8 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt nach Beendigung der Abwicklung das Vereinsvermögen dem "Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen - Landesverband der Inneren Mission - e.V., Münster", zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Am 21.2.1994 beim Amtsgericht Bielefeld, 20 VR 2923, bescheinigt, daß der Verein mit dieser Satzung in das Vereinsregister eingetragen ist.

 

Fassung vom 19. 01. 2003,

eingetragen ins Vereinsregister Bielefeld am 27. 02. 2003